AUSSTELLER AUF DER IBS.
ZUKUNFT gestalten.
Infos für AUSSTELLER
Die Ausbildung von heute ist unsere Zukunft von morgen. Wir freuen uns, dass für Sie eine fundierte Ausbildung ebenfalls eine wichtige Grundlage bildet und Sie Aussteller auf der Berufsmesse sind oder sich dafür interessieren. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Sie als Aussteller auf der IBS.
IBS 2025
Die Anmeldung zur IBS 2025 wurde bis zum 30.06.2025 verlängert.
Beachten Sie, dass die Standplätze begrenzt sind und eine frühe Anmeldung ihnen einen Stand auf der diesjährigen IBS sichert.
HINWEIS:
Bitte verwenden Sie zur Anmeldung einen der gängigen Browser, wie Google Chrome, Firefox, Safari, Internet Explorer 11 oder Internet Explorer Edge (Achtung: Alle Versionen, die älter als Internet Explorer 11 sind, werden nicht unterstützt!). Es kann zu Fehlermeldungen kommen, ggf. kann das ausgefüllte Formular nicht versendet werden. Bitte aktualisieren Sie zunächst Ihren Browser oder versuchen Sie es mit einem der anderen, oben genannten Browsern.
Ansprechpartner
Stefan Weißenhorner
08221/ 2079596
[email protected]
Staatl. Berufliches Schulzentrum
Günzburg
Am Stadtbach 5
89312 Günzburg
DER AUSSTELLER
Kostenbeteiligung für Aussteller
Der Arbeitskreis Schule-Wirtschaft arbeitet ehrenamtlich und die Kosten für die jährliche Durchführung der Infomesse Beruf & Studium wird solidarisch von allen Ausstellern getragen. Die Rechnungsstellung für die Beteiligung an der Messe erfolgt vor Messebeginn und wird i.d.R. per Mail versandt. Weitere Nebenkosten fallen keine an. Kostenbeteiligung 250,00 Euro.Sicherheit und Bewachung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Bewachung nicht gestellt wird. Für eine Sicherung in diesem Sinn ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Es wird somit keine Haftung für Verlust oder Beschädigung übernommen.Brandschutz und Sicherheit
Zur Sicherstellung des Brandschutzes und der allgemeinen Gefahrenabwehr sind bitte die folgenden Hinweise einzuhalten:- Alle Rettungswege (Türen, Ausgänge, Notausgänge, Flure und Treppenhäuser) müssen immer frei zugänglich sein.
- Die Brandabschnittstüren dürfen in geöffnetem Zustand nicht durch Keile, Schnüre, Gegenstände oder dergl. festgestellt werden.
- Alle Ausstellungsgegenstände und der Messestand selbst müssen von Hitzequellen jeder Art ausreichend weit entfernt aufgestellt werden.
- Offene Flammen jeder Art sind verboten.
- Leicht entflammbare Ausstattungsgegenstände dürfen nicht verwendet werden.
- Ausschmückungen aus natürlichen Materialien (Pflanzen jeder Art) müssen stets frisch sein. Ausgetrocknete Materialien sind zu entfernen.
- Dekorationen dürfen nur so angebracht werden, dass Zigaretten und ähnliches sich nicht verfangen können. Dies gilt unabhängig davon, dass im Ausstellungsbereich ein Rauchverbot gilt.
- Alle Messeaufbauten dürfen nur so aufgebaut werden, dass Feuermelder, Feuerlöscher und dergl. jederzeit gut zugänglich bleiben.
- Gasflaschen, gasbetriebene Geräte oder kraftstoffbetriebene Geräte dürfen nur in den zugelassenen Werkstattbereichen nach Anmeldung beim Veranstalter betrieben werden.
- Die Feuerwehrzufahrt und der Innenhof des Geländes ist während der Besuchsöffnungszeiten frei zu halten.


















































