AUSSTELLER AUF DER IBS.

ZUKUNFT gestalten.

AUSSTELLER AUF DER IBS.

ZUKUNFT gestalten.

Infos für AUSSTELLER

Die Ausbildung von heute ist unsere Zukunft von morgen. Wir freuen uns, dass für Sie eine fundierte Ausbildung ebenfalls eine wichtige Grundlage bildet und Sie Aussteller auf der Berufsmesse sind oder sich dafür interessieren. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Sie als Aussteller auf der IBS.

IBS 2024

Hier können Sie sich zur IBS 2024 anmelden.

HINWEIS:

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KONTAKT

Ansprechpartner

Stefan Weißenhorner
08221/ 2079596
[email protected]

Staatl. Berufliches Schulzentrum
Günzburg
Am Stadtbach 5
89312 Günzburg

KOSTENBETEILIGUNG
DER AUSSTELLER

Kostenbeteiligung für Aussteller

Der Arbeitskreis Schule-Wirtschaft arbeitet ehrenamtlich und die Kosten für die jährliche Durchführung der Infomesse Beruf & Studium wird solidarisch von allen Ausstellern getragen. Die Rechnungsstellung für die Beteiligung an der Messe erfolgt vor Messebeginn und wird i.d.R. per Mail versandt. Weitere Nebenkosten fallen keine an. Kostenbeteiligung 250,00 Euro.
SICHERHEIT UND BEWACHUNG

Sicherheit und Bewachung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Bewachung nicht gestellt wird. Für eine Sicherung in diesem Sinn ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Es wird somit keine Haftung für Verlust oder Beschädigung übernommen.
BRANDSCHUTZ

Brandschutz und Sicherheit

Zur Sicherstellung des Brandschutzes und der allgemeinen Gefahrenabwehr sind bitte die folgenden Hinweise einzuhalten:
  • Alle Rettungswege (Türen, Ausgänge, Notausgänge, Flure und Treppenhäuser) müssen immer frei zugänglich sein.
  • Die Brandabschnittstüren dürfen in geöffnetem Zustand nicht durch Keile, Schnüre, Gegenstände oder dergl. festgestellt werden.
  • Alle Ausstellungsgegenstände und der Messestand selbst müssen von Hitzequellen jeder Art ausreichend weit entfernt aufgestellt werden.
  • Offene Flammen jeder Art sind verboten.
  • Leicht entflammbare Ausstattungsgegenstände dürfen nicht verwendet werden.
  • Ausschmückungen aus natürlichen Materialien (Pflanzen jeder Art) müssen stets frisch sein. Ausgetrocknete Materialien sind zu entfernen.
  • Dekorationen dürfen nur so angebracht werden, dass Zigaretten und ähnliches sich nicht verfangen können. Dies gilt unabhängig davon, dass im Ausstellungsbereich ein Rauchverbot gilt.
  • Alle Messeaufbauten dürfen nur so aufgebaut werden, dass Feuermelder, Feuerlöscher und dergl. jederzeit gut zugänglich bleiben.
  • Gasflaschen, gasbetriebene Geräte oder kraftstoffbetriebene Geräte dürfen nur in den zugelassenen Werkstattbereichen nach Anmeldung beim Veranstalter betrieben werden.
  • Die Feuerwehrzufahrt und der Innenhof des Geländes ist während der Besuchsöffnungszeiten frei zu halten.
AUF- UND ABBAUZEITEN

Auf- und Abbauzeiten für Aussteller

Aufbauzeiten: Am vorherigen Freitag von 13.00 Uhr – 17.00 Uhr Abbauzeiten: Am Messetag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Öffnungszeiten für Besucher: Am Messetag 08.30 bis 13.00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten ist der Aufenthalt im Gebäude nur nach vorheriger Absprache mit dem Organisationsteam möglich. Der Aufbau der Messestände ist am Vortag der Messe innerhalb der angegeben Zeiten durchzuführen. Der Abbau des Messestandes erfolgt nach Beendigung der Öffnungszeiten für Besucher am Messetag.
WERBUNG, AKUSTISCHE VORFÜHRUNG, GEWINNSPIEL

Werbung, akustische Vorführungen, Gewinnspiele und dergl.

Werbung, die über den Zweck der Messe (Information zu Berufen und Studium) hinausgeht, hat bitte genauso zu unterbleiben, wie Gewinnspiele etc., die der Gewinnung von Adressbeständen dienen. Um den Zweck dieser Veranstaltung herauszustellen, bitten wir auch auf die Herausgabe von „Geschenken“ zu verzichten. Aus diesem Grunde sind auch akustische Vorführungen, die nicht vorher mit dem Veranstalter abgesprochen waren, unzulässig.
STANDGRÖßE

Standgröße

Beim Aufbau des Messestands ist die in der Anmeldung angegebene Standgröße einzuhalten. Außerdem ist bei der Verteilung im Raum auf die anderen Aussteller Rücksicht zu nehmen und der Eingangsbereich (ca. 3 x 3 Meter) frei zu lassen. Den Anordnungen der Messeorganisatoren ist in jedem Fall Folge zu leisten. Kein Stand darf vor Beendigung der Messe ganz oder teilweise geräumt werden. Der Messestand ist wie beschrieben und auf der Skizze dargestellt aufzubauen. Bei Zuwiderhandlungen ist der Arbeitskreis Schule-Wirtschaft berechtigt, gegen den Aussteller eine Konventionalstrafe von EUR 500,00 zu verhängen, und/oder die Zulassung des Ausstellers an der folgenden Messe zu untersagen.
ZUFAHRT ZUM GEBÄUDE UND PARKEN

Zufahrt zum Gebäude und Parkregelung

Während der Auf- und Abbauzeiten können Sie als Aussteller auch den Innenhof des Ausstellungsgeländes benutzen. Die Zufahrt ist ausschließlich über die Feuerwehrzufahrt von der Straße „Am Stadtbach 5“ zulässig. Alternativ stehen Ihnen die Zufahrten am vorderen und hinteren Gebäudeeingang zur Verfügung, sofern der Platz dies zulässt. Außerhalb der Auf- und Abbauzeiten müssen wir Sie bitten, Ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Parkflächen abzustellen. Leider können wir auf dem Gelände der Schule keine Parkplätze ausweisen.
SERVICELEISTUNGEN

Serviceleistungen

Serviceleistungen, wie Strom und Internet am Messestand sind im Rahmen Ihrer Anmeldung anzugeben.
AUFZUG

Aufzug

Für das 1. und 2. Obergeschoss steht ein Aufzug zur Verfügung. Dieser ist nicht für schweres Equipment geeignet. Bitte halten Sie sich an die Maße und Gewichtszulassung des Aufzugs.
MÜLLENTSORGUNG UND REINIGUNG

Müllentsorgung und Reinigung

Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Ausstellungsflächen. Die Reinigung des Standes ist Aufgabe des Ausstellers. Wir bitten alle Aussteller, dass Sie ihren Ausstellungsbereich besenrein verlassen und Abfall selbst entsorgen!
VERÖFFENTLICHUNGEN UND INTERNET DEADLINE

Veröffentlichungen und Internet

Alle Aussteller, die sich rechtzeitig angemeldet haben, werden in den Veröffentlichungen zur Messe (ggf. Zeitungsbeilage) mit ihrem Namen und den beratenen Berufs- bzw. Studienmöglichkeiten gelistet. Darüber hinaus wird ein Ausstellerverzeichnis online gestellt.