Teilnahmebedingungen

Kostenbeteiligung für Aussteller

Der Arbeitskreis Schule-Wirtschaft arbeitet ehrenamtlich und die Kosten für die jährliche Durchführung der Infomesse Beruf & Studium wird solidarisch von allen Ausstellern getragen. Die Rechnungsstellung für die Beteiligung an der Messe erfolgt vor Messebeginn und wird i.d.R. per Mail versandt. Weitere Nebenkosten fallen keine an. Kostenbeteiligung 250,00 Euro.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten für Besucher:
am Messetag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Aufbauzeiten für Aussteller:
am vorhergehenden Freitag von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Abbauzeiten für Aussteller:
am Messetag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist der Aufenthalt im Gebäude nur nach vorheriger Absprache mit dem Organisationsteam möglich.

Der Aufbau der Messestände ist am Vortag der Messe innerhalb der angegeben Zeiten durchzuführen. Der Abbau des Messestandes erfolgt nach Beendigung der Öffnungszeiten für Besucher am Messetag.

Messestand
Beim Aufbau des Messestands ist die in der Anmeldung angegebene Standgröße einzuhalten. Außerdem ist bei der Verteilung im Raum auf die anderen Aussteller Rücksicht zu nehmen und der Eingangsbereich (ca. 3 x 3 Meter) frei zu lassen. Den Anordnungen der Messeorganisatoren ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Kein Stand darf vor Beendigung der Messe ganz oder teilweise geräumt werden. Der Messestand ist wie beschrieben und auf der Skizze dargestellt aufzubauen. Bei Zuwiderhandlungen ist der Arbeitskreis Schule-Wirtschaft berechtigt, gegen den Aussteller eine Konventionalstrafe von EUR 500,00 zu verhängen, und/oder die Zulassung des Ausstellers an der folgenden Messe zu untersagen.

Aufzug
Für das 1. und 2. Obergeschoss steht ein Aufzug zur Verfügung. Dieser ist nicht für schweres Equipment geeignet. Bitte halten Sie sich an die Maße und Gewichtszulassung des Aufzugs.

Zufahrt zum Gebäude und Parkregelung
Während der Auf- und Abbauzeiten können Sie als Aussteller auch den Innenhof des Ausstellungsgeländes benutzen. Die Zufahrt ist ausschließlich über die Feuerwehrzufahrt von der Straße „Am Stadtbach 5“ zulässig. Alternativ stehen Ihnen die Zufahrten am vorderen und hinteren Gebäudeeingang zur Verfügung, sofern der Platz dies zulässt. Außerhalb der Auf- und Abbauzeiten müssen wir Sie bitten, Ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Parkflächen abzustellen. Leider können wir auf dem Gelände der Schule keine Parkplätze ausweisen.

Bewachung, Müllentsorgung und Reinigung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Bewachung nicht gestellt wird. Für eine Sicherung in diesem Sinn ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Es wird somit keine Haftung für Verlust oder Beschädigung übernommen. Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Ausstellungsflächen. Die Reinigung des Standes ist Aufgabe des Ausstellers. Wir bitten alle Aussteller, dass Sie ihren Ausstellungsbereich besenrein verlassen und Abfall selbst entsorgen!

Werbung, akustische Vorführungen, Gewinnspiele und dergl.
Werbung, die über den Zweck der Messe (Information zu Berufen und Studium) hinausgeht, hat bitte genauso zu unterbleiben, wie Gewinnspiele etc., die der Gewinnung von Adressbeständen dienen. Um den Zweck dieser Veranstaltung herauszustellen, bitten wir auch auf die Herausgabe von „Geschenken“ zu verzichten. Aus diesem Grunde sind auch akustische Vorführungen, die nicht vorher mit dem Veranstalter abgesprochen waren, unzulässig.

Serviceleistungen
Serviceleistungen, wie Strom und Internet am Messestand sind im Rahmen Ihrer Anmeldung anzugeben.

Veröffentlichungen und Internet
Alle Aussteller, die sich rechtzeitig angemeldet haben, werden in den Veröffentlichungen zur Messe (ggf. Zeitungsbeilage) mit ihrem Namen und den beratenen Berufs- bzw. Studienmöglichkeiten gelistet. Darüber hinaus wird ein Ausstellerverzeichnis online gestellt.

Brandschutz und Sicherheit
Zur Sicherstellung des Brandschutzes und der allgemeinen Gefahrenabwehr sind bitte die folgenden Hinweise einzuhalten:

  • Alle Rettungswege (Türen, Ausgänge, Notausgänge, Flure und Treppenhäuser) müssen immer frei zugänglich sein.
  • Die Brandabschnittstüren dürfen in geöffnetem Zustand nicht durch Keile, Schnüre, Gegenstände oder dergl. festgestellt werden.
  • Alle Ausstellungsgegenstände und der Messestand selbst müssen von Hitzequellen jeder Art ausreichend weit entfernt aufgestellt werden.
  • Offene Flamen jeder Art sind verboten.
  • Leicht entflammbare Ausstattungsgegenstände dürfen nicht verwendet werden.
  • Ausschmückungen aus natürlichen Materialen (Pflanzen jeder Art) müssen stets frisch sein. Ausgetrocknete Materialien sind zu entfernen.
  • Dekorationen dürfen nur so angebracht werden, dass Zigaretten und dergl. sich nicht verfangen können. Dies gilt unabhängig davon, dass im Ausstellungsbereich ein Rauchverbot gilt.
  • Alle Messeaufbauten dürfen nur so aufgebaut werden, dass Feuermelder, Feuerlöscher und dergl. jederzeit gut zugänglich bleiben.
  • Gasflaschen, gasbetriebene Geräte oder kraftstoffbetriebene Geräte dürfen nur in den zugelassenen Werkstattbereichen nach Anmeldung beim Veranstalter betrieben werden.
  • Die Feuerwehrzufahrt und der Innenhof des Geländes sind während der Besuchsöffnungszeiten frei zu halten.